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Berechtigte

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation infolge Ausschlagung durch alle eingesetzten und gesetzlichen Erben

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Vom Bundesgericht zu entscheiden war die Frage, ob an einem Überschuss, der sich nach der konkursamtlichen Liquidation infolge Ausschlagung aller eingesetzten wie auch aller gesetzlichen Erben ergab, nur die gesetzlichen oder auch die eingesetzten Erben partizipieren. Das Bundesgericht stellt klar, dass zum Kreis der «Berechtigten» i.S.v. Art. 573 Abs. 2 ZGB sowohl die gesetzlichen als auch die eingesetzten Erben gehören, weshalb bei der Verteilung des Überschusses eine gewillkürte Erbfolge (im vorliegenden Fall durch das nicht angefochtene Testament des Erblassers) grundsätzlich zu beachten ist.
iusNet ErbR 21.07.2023