iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Auftrag

Auskunftsanspruch der Erben gegenüber dem Anwalt des Verstorbenen / Anwaltsgeheimnis

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Der Anspruch auf Rechenschaftsablegung gegen den Anwalt besteht auch nach Beendigung des Mandats weiter und geht auf die Erben des Auftraggebers über. Gegenüber den Erben kann aber das Berufsgeheimnis geltend gemacht werden. Durch das Berufsgeheimnis geschützt sind Informationen, die der Anwalt im Rahmen seiner spezifischen (oder typischen) beruflichen Tätigkeit erhalten hat. Nicht vom Schutz des Berufsgeheimnisses erfasst sind demgegenüber andere (akzessorische) Tätigkeiten, die häufig auch von Rechtsanwälten ausgeübt werden. Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung ist, ob bei den fraglichen Dienstleistungen die kaufmännischen oder die anwaltsspezifischen Elemente überwiegen.
iusnet ErbR 14.03.2025