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Analoge Anwendung des Irrtumsrechts

Ausschlagung – Anfechtung wegen eines Willensmangels

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Die Ausschlagung ist ein Gestaltungsrecht und als solches unwiderruflich. Sie ist aber nach Lehre und Rechtsprechung in analoger Anwendung des Irrtumsrechts wegen Willensmangels anfechtbar. Das bedeutet jedoch nicht eine bedingungslose Übernahme dieser Regeln. Die Frist zur Geltendmachung eines Willensmangels hat den Besonderheiten des Erbrechts und insb. der Ausschlagung Rechnung zu tragen und beträgt in Anlehnung an die von der Rechtsprechung präzisierte Regelung in Art. 576 ZGB einige Wochen ab Entdeckung.
iusNet ErbR 04.02.2022