Der in einer früheren Verfügung eingesetzte Alleinerbe A. klagte gegen den in der späteren Verfügung eingesetzten Alleinerben B. und beantragte die Ungültigerklärung der jüngeren Verfügung. Nachdem seine Klage abgewiesen worden war, erhob A. Berufung, wobei er nun die Feststellung der Nichtigkeit bzw. Ungültigkeit des jüngeren Testaments verlangte.