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Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Liegenschaften in der Erbteilung

Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

A. ist die Ehefrau, C., F. und B. sind die Kinder von D. Nach dem Tod von D. 2001 wurde das landwirtschaftliche Gewerbe in seinem Nachlass F. zugeteilt. Diese übernahm den Hof und lebte mit A., B. und ihren beiden Neffen G. und H. auf dem Anwesen. Nachdem F. 2014 verstarb, verlangen sowohl der Bruder C. einerseits als auch die Mutter A. und die Schwester B. anderseits die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes.
iusNet ErbR 26.04.2021