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Befugnis der Schlichtungsbehörde zur Prüfung der Prozessvoraussetzungen

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Befugnis der Schlichtungsbehörde zur Prüfung der Prozessvoraussetzungen

Die Parteien stehen sich in mehreren Verfahren im Nachlass der Mutter von A. gegenüber, darunter eines in Italien und eines in Thun. Im Februar 2020 reichte A. ein Schlichtungsgesuch betreffend Ungültigkeitsklage, Erbschaftsklage, Klage auf Auskunftserteilung und ev. Herabsetzungsklage ein. Gleichzeitig ersuchte sie um Sistierung des Verfahrens bis zur Erledigung der bereits hängigen Verfahren. Die Schlichtungsbehörde lehnte das Gesuch ab. Dagegen erhob A. Beschwerde.
iusNet ErbR 18.01.2021