Die Parteien, A., C. und F., sind die Kinder und Erben von H. und I. und stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bilden u.a. die Ausgleichungspflicht von C., die Zuweisung bzw. Versteigerung von sich im Nachlass befindenden Liegenschaften, die ungeteilte Belassung im Nachlass des 40%-Anteils an einer im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft von H. sowie einer weiteren Erbengemeinschaft stehenden Liegenschaft sowie eine allfällige Tilgung bzw. Sicherstellung der Schulden der Nachlässe vor Vollzug der Teilung.