A. machte gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft Eigentum an einem Gemälde geltend, welches 1948 vom damaligen Chef der „Heimschaffungsdelegation“ gekauft und in der Schweizerischen Botschaft in Berlin aufgehängt worden war. Seinen Anspruch stützte er auf diverse Erbgänge. Die Schweizerische Eidgenossenschaft behauptete ihrerseits, das Bild ersessen zu haben.