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Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Jurisprudence
Erbschaftssteuer

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Im Juni 2017 ordnete die Justice de Paix die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass der 2017 verstorbenen B. an, weil die Erben unbekannt seien und der Erbgang aufgrund hängiger Verfahren ungewiss sei. Im November 2021 liess die Steuerverwaltung (GE) der Erbengemeinschaft die Steuerrechnung zukommen, wobei sie ab dem fünften Monat nach dem Tod von B. Zinsen auf dem geschuldeten Betrag erhob. Die Begünstigten machen geltend, sie hätten den Wert des ihnen zukommenden Betrags nicht vor der Unterzeichnung der die Verfahren abschliessenden Vereinbarungen vom 1. Oktober 2020 kennen können, weshalb Zinsen frühestens ab diesem Datum erhoben werden dürften.
iusNet ErbR 25.04.2023