Ein testamentarisch übergangener Cousin des Erblassers klagte auf Ungültigkeitserklärung des fraglichen Testaments und auf Feststellung, dass er Erbe sei. Die Erbschaft wies Aktiven in Höhe von CHF 4 Mio. aus, wobei auf dem Nachlassvermögen vorliegend Steuern in Höhe von 54% anfallen. Streitig ist, von welchem Streitwert bei der Festsetzung des Kostenvorschusses auszugehen ist.