Über den Nachlass H. wurden auf Gesuch der Tochter A. die Erbschaftsverwaltung und ein öffentliches Inventar angeordnet. A. legte gegen den Entscheid, mit dem die Justice de Paix das Inventar für geschlossen erklärte, Berufung ein. Sie macht geltend, das Inventar sei unvollständig - bedeutende Beträge seien von Miterben entwendet worden. Vorab war zu klären, ob die Berufung rechtzeitig erhoben wurde und, damit verbunden, ob die Zustellung an A.s angebliches Zustellungsdomizil als ordnungsgemässe Zustellung qualifziere.