Der kinderlose P. hatte mit Testament von 2008 seine spätere Ehefrau A. zur Alleinerbin eingesetzt, wobei er für den Fall ihres Vorversterbens F. bzw. G. als Ersatzerben vorsah. B., Neffe des Verstorbenen, erhob Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbbescheinigung an A. und ersuchte um Einsetzung eines Erbschaftsverwalters. Die Justice de Paix gab dem Gesuch statt. Dagegen wehrt sich die Alleinerbin mit Berufung.