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Aktivlegitimation, Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft bei Anfechtung der Einsetzung eines Erbschaftsverwalters

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung

Aktivlegitimation, Passivlegitimation und notwendige Streitgenossenschaft bei Anfechtung der Einsetzung eines Erbschaftsverwalters

C. hinterliess als gesetzliche Erben seine Brüder A. und B. Die Nachlassaktiven betrugen über CHF 20 Mio. Im April 2020 ernannte die zuständige Friedensrichterin gestützt auf Art. 554 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB D. zum Erbschaftsverwalter. Gegen diesen Beschluss erhob A. Berufung, im Wesentlichen mit dem Begehren, die Erbschaftsverwaltung sei aufzuheben.
iusNet ErbR 07.09.2020