Der Erbenvertreter B. erhob namens der Erbengemeinschaft Einsprache gegen ein Bauprojekt auf einem zu einer Nachlassliegenschaft benachbarten Grundstück. Wenig später unterzeichnete er mit der Baugesuchstellerin eine «Convention Transactionnelle», worin er dem Rückzug der Baueinsprache und der Löschung einer Bauverbotsdienstbarkeit zugunsten der Nachlassliegenschaft gegen Zahlung von CHF 45 000 zustimmte. Die Erbin A. verlangt die Feststellung der Ungültigkeit dieser Convention.