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Widerruf der Erklärung, das Willensvollstreckermandat niederzulegen

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Widerruf der Erklärung, das Willensvollstreckermandat niederzulegen

A. legte ihr Mandat als Willensvollstreckerin nieder. Der Einzelrichter stellte das Ende des Mandats mit Verfügung fest. Gegen diese Verfügung ergriff A. Berufung. Sie macht geltend, das Mandat nur niederlegt zu haben, weil ihr eine Beteiligung an der Erbschaft versprochen worden sei und weil die nachmalige Erbschaftsverwalterin B. zudem massiv Druck ausgeübt habe.
iusNet ErbR 16.10.2019

Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Liegenschaften in der Erbteilung

Streitwert eines testamentarisch eingeräumten Erwerbsrechts an einer Nachlassliegenschaft

Die Erbin A. focht mit Ungültigkeitsklage Testamente an, mit denen der Beklagten ein Barbetrag und das Recht, eine Nachlassliegenschaft mit Einschlag zu erwerben, als Vermächtnis zugewendet wurde. Nach Klagerückzug stellte das Gericht für die Berechnung der Kostenfolgen auf einen Streitwert ab, der sich aus der Summe des Verkehrswerts der Liegenschaft und dem Barvermächtnis zusammensetzte. Dagegen wehrt sich A.
iusNet ErbR 16.10.2019

Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland im Rahmen einer Erbschaft

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Liegenschaften in der Erbteilung

Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland im Rahmen einer Erbschaft

A. setzte die Stiftung A. mit Sitz in Deutschland als Alleinerbin ein. An der Wohnung X. in der Schweiz räumte sie zwei deutschen Freundinnen ein lebenslanges Wohnrecht ein. Das GIHA erteilte der Stiftung A. eine Erwerbsbewilligung nach BewG unter der Auflage, die Wohnung nach Enden des Wohnrechts innert zweier Jahre weiterzuverkaufen. Dagegen erhob das Bundesamt für Justiz Beschwerde.
iusNet ErbR 16.10.2019

Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

Ein Erbe verlangte die Ausstellung einer Erbbescheinigung. Nachdem das Bezirksgericht festgestellt hatte, dass keine Verfügung von Todes wegen zur amtlichen Eröffnung eingeliefert und keine Erbausschlagungserklärung abgegeben worden war, bescheinigte es, dass B. gemäss den Auszügen aus dem Zivilstandsregister einziger Erbe sei. Es verrechnete dafür eine Gebühr von CHF 6551. Dagegen wehrt sich A.
iusNet ErbR 02.10.2019

Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung

Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?

Eine serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Zürich verstarb in einem Spital in Belgrad. Nachdem ein Erbenruf ohne Ergebnis geblieben war, stellte das Bezirksgericht Zürich fest, dass als gesetzlicher Erbe der Kanton berufen sei. Auf Begehren des Kantons wurde die Nachlassliquidation angeordnet, wobei sich im Laufe des Verfahrens ergab, dass die Erblasserin in Serbien mehrere gesetzliche Erben hinterlassen hatte. Streitig ist, wer für die Kosten der Verfahren aufzukommen hat.
iusNet ErbR 02.10.2019

Zulässigkeit der Vereinbarung eines pactum de palmario

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Zulässigkeit der Vereinbarung eines pactum de palmario

- aktualisiert - 
Der Abschluss eines pactum de palmario (Erfolgsprämie) während laufenden Mandats verletzt Art. 12 lit. e BGFA. Auch bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars sind sämtliche Leistungen zu dokumentieren, da andernfalls die Angemessenheit des Honorars nicht überprüft werden kann. Ergibt die Gegenüberstellung von Zeitaufwand und eingefordertem Honorar einen Stundenansatz von CHF 910, ist die Schlussfolgerung, wonach das i.Z.m. mit der erbrechtlichen Angelegenheit ohne besondere Schwierigkeiten verrechnete Honorar krass übersetzt ist und damit ein Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA vorliegt, nicht zu beanstanden. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet ErbR 18.09.2019

Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

Jurisprudence
Liegenschaften in der Erbteilung

Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes

G. hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau und vier Kinder. Nachdem sich die Erben bezüglich der Teilung des Nachlasses nicht einigen konnten, erhob ein Sohn Erbteilungsklage. Er verlangt gestützt auf das BGBB die integrale Zuweisung des Gebietes H./I. als landwirtschaftliches Gewerbe. Das Obergericht äussert sich zu den Voraussetzungen des Rechts auf Integralzuweisung und insbesondere zu Eignung und Wille, das Gewerbe selbst zu bewirtschaften.
iusNet ErbR 18.09.2019

Lebzeitige Zuwendung einer Liegenschaft mit Nutzungsniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt in Abweichung von einem Erbvertrag

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Lebzeitige Zuwendung einer Liegenschaft mit Nutzungsniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt in Abweichung von einem Erbvertrag

A. und B. hatten mit den Söhnen C. , D. und E. einen Erbvertrag abgeschlossen, der auch Teilungsvereinbarungen bezüglich zweier Grundstücke enthielt. Die überlebende Ehegattin B. übertrug die Grundstücke an D. und E., wobei als Gegenleistung ein Wohnrecht bzw. eine Nutzniessung verrechnet wurde. Nachdem auch B. verstorben war, focht C. die beiden Grundstückübertragungen als erbvertragswidrig an. Eventualiter machte er geltend, sie seien im vollen Umfang der Herabsetzung zu unterstellen.
iusNet ErbR 26.08.2019

Begriff des Pflegekindes im Steuergesetz des Kantons Basel-Stadt

Jurisprudence
Erbschaftssteuer

Begriff des Pflegekindes im Steuergesetz des Kantons Basel-Stadt

Eine Erblasserin setzte testamentarisch ihre Grosscousine als Alleinerbin ein. In einem Begleitschreiben zum Testament empfahl sie zudem, die Begünstigte bei der Erbschaftssteuer wie ein Pflegekind zu behandeln. Das Verwaltungsgericht hatte über die Qualifikation der Begünstigten als Pflegekind und damit über deren Befreiung von der Erbschaftssteuer zu entscheiden.
iusNet ErbR 20.08.2019

Erbschaftssteuer: Berechnung der im Kanton St. Gallen steuerbaren Zuwendung bei ausserkantonalen Liegenschaften

Jurisprudence
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer: Berechnung der im Kanton St. Gallen steuerbaren Zuwendung bei ausserkantonalen Liegenschaften

A. verstarb mit letztem Wohnsitz im Kanton St. Gallen. Als einzigen Erben hinterliess sie ihren Neffen X. Zum Nachlass gehören Aktiven in der Höhe von CHF 16‘492‘171, darunter zwei Liegenschaften mit Steuerwerten von CHF 5‘782‘995 (Kanton Genf) und CHF 590‘871 (Kanton Tessin). X. wehrt sich gegen die Erbschaftssteuerverfügung, weil das Steueramt bei der Berechnung des steuerbaren Nettonachlasses das dem Kanton St. Gallen zugeschiedene bewegliche Vermögen um die Repartitionswerte der Liegenschaften korrigiert hatte.
iusNet ErbR 20.08.2019

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