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Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

Der Erblasser hinterliess als Erben seine zweite Ehefrau und seine Kinder aus erster Ehe. Er hatte mit seiner Ehefrau einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen. Die Kinder klagten gegen die Ehefrau auf Teilung des Nachlasses. Vor Obergericht ist insbesondere streitig, ob die verlangte Herabsetzung einer erbvertraglich ausdrücklich von der Berücksichtigung im Erbgang ausgenommenen Zahlung eine Anfechtung des Erbvertrages darstelle, die zur Anwendung der dort vorgesehenen privatorischen Klausel führt. Ferner standen u.a. der Ehefrau unter dem Titel Pflegeentschädigung ausgerichtete Zahlungen, eine Altersrentenversicherung sowie ein vom Erblasser bestimmter Anrechnungswert auf dem Prüfstand.
iusNet ErbR 15.11.2022

Aufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Willensvollstrecker durch seinen Nachfolger

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Aufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Willensvollstrecker durch seinen Nachfolger

A. ist der aktuell amtierende (Ersatz-)Willensvollstrecker im Nachlass von C. Im Mai 2019 ersuchte A. die Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker, sein Vorgänger B. sei anzuweisen, ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Umstritten sind die Einhaltung einer allenfalls anwendbaren kantonalen Beschwerdefrist, die Aktivlegitimation von A. sowie die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
iusNet ErbR 17.08.2021

Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Erben im Berufungsverfahren

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Erben im Berufungsverfahren

Gegen den Entscheid bezüglich einer Honorarforderung für «Strategische Planung/Vorstudien» in einem letztendlich nicht verwirklichten Projekt zur Überbauung von Nachlassgrundstücken erhoben beide Erben je separat mit unterschiedlichen Rechtsbegehren und Begründungen Berufung. Das Obergericht äussert sich zum Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Erben im Prozess und insb. im Rechtsmittelverfahren.
iusNet ErbR 10.04.2019