Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation
Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation
Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation
Der 2017 verstorbene G. hinterliess seine zweite Ehefrau F. sowie einen Sohn A. und die vier Söhne B., C., D. und E. der vorverstorbenen Tochter H., wobei A. und H. aus der ersten Ehe des Erblassers stammen.
G. und F. hatten mit Ehe- und Erbvertrag vom 5. April 2004 Gütertrennung vereinbart und gegenseitig auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche im Nachlass des anderen verzichtet. In Sinne letztwilliger Verfügungen setzte G. die Kinder auf den Pflichtteil; die verfügbare Quote richtete er als Vermächtnis dem I. aus. Noch zu Lebzeiten übertrug G. seiner Ehefrau und den Kindern diverse Vermögenswerte. Per Todestag betrug der Reinnachlass noch rund CHF 82 000.
Nach erfolglosem Schlichtungsverfahren erhoben A., B., C., D. und E. (Kläger) eine Herabsetzungsklage und beantragten insbesondere, F. sei zu verpflichten, ihnen den Betrag von rund CHF 12,8 Mio. zu bezahlen. Das Bezirksgericht wies die Klage ab. Einer Berufung – nunmehr verschlankt auf einen Forderungsbetrag von rund CHF 6,5 Mio. – war ebenfalls kein Erfolg beschieden. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragen A., B., C., D. und E. u.a., F. sei zu verpflichten, ihnen den...
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