Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses
Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses
Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses
Der Schweizer Staatsangehörige B. verstarb im März 2018 im Kanton Waadt. Zwei Tage nach seinem Tod reichte C. bei der Justice de paix des Bezirks Nyon ein «Original mündliches Testament» ein, dass der Erblasser vor Zeugen im Spital von Saint-Loup errichtet hatte und mit dem C. als Willensvollstrecker eingesetzt worden war. Aufgrund eines Telefongesprächs mit dem Spital, wonach der Erblasser Wohnsitz in Frankreich hatte, retournierte die Justice de paix das Schreiben an C. mit der Aufforderung, sich an die französischen Behörden zu wenden. In der Folge erklärten sich die französischen Behörden für zuständig. Im Juni 2018 teilte die Schwester A. des Verstorbenen der Justice de paix mit, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes aufgrund der «Register» zwar «formell» in W. wohnhaft gewesen, sein letzter «tatsächlicher» Wohnsitz sich aber in V. (VD) befunden habe. Nachdem das Kantonsgericht einen ersten Entscheid aufgehoben hatte, erklärte sich die Justice de paix Anfang 2020 erneut für unzuständig zur Regelung des Nachlasses von B. Die dagegen von A. erhobene Beschwerde wies das Kantonsgericht ab. Mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht verlangt A. die...
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