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Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

B., Staatsbürgerin von C., verstarb mit letztem Wohnsitz in C. Ihr Ehemann A. ersuchte im Zusammenhang mit einer Wohnung um Ausstellung einer Erbbescheinigung. Das Bezirksgericht verneinte seine Zuständigkeit mit der Begründung, dass die von A. eingereichte Korrespondenz mit Anwälten in C. nicht die Qualität eines Affidavits oder eines Gutachtens aufweise und daher nicht geeignet sei, den Nachweis zu erbringen, dass die Behörden in C. sich nicht mit dem Nachlass in der Schweiz befassen würden; ebenso habe A. nicht nachgewiesen, dass er bei den Behörden in C. einen Antrag gestellt habe und diese trotzdem untätig geblieben seien. Zu Recht?
iusNet ErbR 15.02.2024

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

E. hinterliess als Erben die drei Kinder A., B. und C. In der Folge wurde das Nachlassinventar erstellt und der Nettonachlass mit rund CHF 900 000 bewertet. Nachdem das Inventar von den Erben unterzeichnet worden war, stellte die Gemeinde den Erben eine Erbbescheinigung aus. In der Folge erklärte die Gemeinde den Nachlass für geschlossen, wobei sie dem Schreiben eine Rechnung beilegte. Auf den Erbschein entfielen über CHF 800. Dagegen wehren sich die Erben. Sie hätten die Ausstellung des Erbscheins nicht beantragt und die Kosten seien jedenfalls übersetzt.
iusNet ErbR 15.02.2024

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu gleichen Teilen und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. C., D., A. und F. erteilten B. den Auftrag, sie im Nachlass von E., insbesondere bezüglich der Anteile von E. an zwei Gesellschaften, zu vertreten. Im Rahmen der Erbteilung macht A. geltend, dass sie und ihre Miterben einen Anspruch gegen B. aus unsorgfältiger Vermögensverwaltung hätten, wovon sie für sich einen Viertel fordert.
iusNet ErbR 06.02.2024

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Die deutsche Staatsangehörige C. hatte mit zwei Erbverträgen von 1993 ihre Nichte B. als Alleinerbin eingesetzt. Mit Testament von 2018, das ausdrücklich auf den Nachlass in Spanien beschränkt war, setzte C. ihre Nichte A. als «Universalerbin» ein und hob sämtliche diesbezüglichen früheren Verfügungen auf. Das Bezirksgericht stellte B. eine Erbbescheinigung aus, die B. als Alleinerbin auswies. Das Gesuch von A., ihr sei eine Erbbescheinigung auszustellen, welche sie als Alleinerbin der Güter in Spanien ausweise, wies das Bezirksgericht mit der Begründung ab, die Erbenstellung von A. sei unsicher, womit es A. an der Aktivlegitimation mangle. Dagegen erhob A. Berufung.
iusNet ErbR 05.02.2024

Berichtigung des Urteilsdispositivs

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Berichtigung des Urteilsdispositivs

Das Bezirksgericht hiess ein Gesuch der Beklagten um Berichtigung einer Dispositivziffer im Urteil dahingehend gut, als dass es die Bezeichnung des Konkursamtes als für die angeordnete öffentliche Versteigerung zuständige Institution strich. Hinsichtlich der öffentlichen Versteigerung lägen übereinstimmende Parteianträge vor, weshalb es sich um eine freiwillige öffentliche Versteigerung handle. Aus den Erwägungen ergebe sich der Wille des Gerichts, antragsgemäss zu entscheiden. Dagegen wehren sich die Kläger. Sie machen geltend, die Versteigerung sei keinesfalls freiwillig, weshalb die Regeln über die Zwangsvollstreckung zur Anwendung kommen müssten und kein Fall der Berichtigung vorliege.
iusNet ErbR 18.01.2024

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Die Parteien, A., C. und F., sind die Kinder und Erben von H. und I. und stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bilden u.a. die Ausgleichungspflicht von C., die Zuweisung bzw. Versteigerung von sich im Nachlass befindenden Liegenschaften, die ungeteilte Belassung im Nachlass des 40%-Anteils an einer im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft von H. sowie einer weiteren Erbengemeinschaft stehenden Liegenschaft sowie eine allfällige Tilgung bzw. Sicherstellung der Schulden der Nachlässe vor Vollzug der Teilung.
iusNet ErbR 18.01.2024

Auskunftsrechte bei Erbschaften

Jurisprudence
Nachlassabwicklung

Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein

- aktualisiert - 
Entscheide über vorsorgliche Massnahmen, die nur für die Dauer des Hauptverfahrens bzw. unter der Bedingung, dass ein Hauptverfahren eingeleitet wird, Bestand haben, stellen Zwischenentscheide i.S.v. Art. 93 BGG dar. Das gilt nicht nur dann, wenn der angefochtene Entscheid diese Art von vorsorglichen Massnahmen gewährt, sondern auch, wenn er diese verweigert. Da sie nicht erkannten, dass es sich bei der Abweisung des als vorsorgliche Massnahme beantragten Verbots gegen eine Bank, bestimmte Unterlagen zu vernichten, um einen Zwischenentscheid handelt, versäumten es die Beschwerdeführer, Ausführungen zur Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 93 BGG zu machen. Dies führte, da ein nicht wiedergutzumachender Nachteil auch nicht ohne Weiteres ersichtlich war, dazu, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de Justice nicht eintrat.
iusNet ErbR 21.07.2023

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Die Parteien stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Der Kläger stellte insb. das Begehren, es sei festzustellen, dass der Nachlass eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen Gesellschaft mit ihm beinhalte. Die Berufungsinstanz erwog nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts, dass es keine einfache Gesellschaft gebe, und wies die Sache im Übrigen an die erste Instanz zurück. Das Bundesgericht prüft, ob es bei diesem Entscheid um einen Teilentscheid (Variante des Endentscheids) oder um einen nur unter besonderen Voraussetzungen anfechtbaren Zwischenentscheid handelt.
iusNet ErbR 19.12.2023

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Jurisprudence
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Das Bezirksgericht setzte G. als Spezialerbenvertreter ein mit der Anweisung, die Aktien der F. AG, deren alleinige Aktionärin eine Erbengemeinschaft ist, zu verwalten. Nachdem sämtliche von ihm eingesetzten Verwaltungsräte der F. AG ihr Amt niedergelegt hatten, trat G. zurück. In der Folge ernannte das Bezirksgericht eine Grosskanzlei als Spezialerbenvertreterin. Dagegen wehren sich zwei der vier Erben. Insbesondere nicht einverstanden sind sie mit den Kosten, die sich aufgrund des Stundensatzes der Mandatsleiterin von CHF 740 abzeichnen.
iusNet ErbR 18.12.2023

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Éclairages
Nachlassabwicklung

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Der Sohn der Erblasserin reichte beim Bezirksgericht ein Gesuch um Wiedererwägung des Testamentseröffnungsentscheids ein, mit dem auch den beiden eingesetzten Erben eine Erbenbescheinigung in Aussicht gestellt worden war. Er machte im Wesentlichen geltend, das eröffnete Testament sei von der Erblasserin zurückgezogen und darauf vom zuständigen Notar nach dessen Rückkehr in sein Büro mit dem ausdrücklichen Willen der Erblasserin vernichtet worden. Neben der im Rechtsmittelverfahren im Zentrum stehenden Frage der Anforderungen an den Widerruf eines Testaments im Rahmen der Testamentseröffnung beleuchtet der Beitrag die Möglichkeit der gültigen Vernichtung im Sinn von Art. 510 Abs. 1 ZGB durch einen Dritten sowie Fragen des rechtlichen Gehörs im Testamentseröffnungsverfahren und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis.
Marius Brem
iusNet ErbR 18.12.2023

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