iusNet

Erbrecht > Rechtsprechung > Bund > Erbschaftssteuer > Wohngemeinschaft Bei Zwei Vollständig Ausgestatteten Wohnungen

Wohngemeinschaft bei zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in Zweifamilienhaus?

Wohngemeinschaft bei zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in Zweifamilienhaus?

Jurisprudence
Erbschaftssteuer

Wohngemeinschaft bei zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in Zweifamilienhaus?

A. (Beschwerdeführerin) ist Alleinerbin ihres verstorbenen Bruders B. Bis zu dessen Tod wohnten beide im Zweifamilienhaus der Eltern. Das Kantonale Steueramt Aargau (Beschwerdegegnerin) veranlagte die Erbschaftssteuer gestützt auf den für Erben der Klasse 2 (Geschwister und Grosseltern) anwendbaren Tarif. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts als letzter kantonaler Instanz gelangt A. mit Beschwerde ans Bundesgericht. Sie macht geltend, die Steuer hätte aufgrund des privilegierten Tarifs für Erben der Klasse 1 erhoben werden müssen.

Gemäss kantonalem Steuergesetz (StG AG) erhebt der Kanton Aargau eine Erbschafts- und Schenkungssteuer (§ 1 Abs. 1 lit. f StG AG). Diese berechnet sich gemäss § 147 Abs. 1 StG AG nach dem steuerbaren Betrag des Vermögensanfalls und nach dem Verwandtschaftsgrad, wobei für die Verwandtschaftsgrade drei Klassen gelten (§ 147 Abs. 2 StG AG). Die steuerlich privilegierte Klasse 1 umfasst Personen, die mit der zuwendenden Person während mindestens fünf Jahren in Wohngemeinschaft (gleicher Wohnsitz) gelebt haben. Konkretisiert wird der Begriff Wohngemeinschaft gemäss § 147 Abs. 2 StG AG...

iusNet ER 17.10.2018

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.