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Die Steuerverfahren im Erbgang: Kantonale Übersicht mit Behördenverzeichnis

Documentation
Sämtliche Kantone sind verpflichtet, im Erbgang ein Steuerinventar zu erstellen. Mit dem Tod endet die Steuerpflicht des Erblassers und die Steuern werden pro rata temporis aufgrund der unterjährigen Steuererklärung per Todestag erhoben. Gegebenenfalls fallen Erbschaftssteuern an. Eine Übersicht über die kantonalen und kommunalen Behörden, die für das Steuerinventar, die Einschätzung der direkten Bundessteuern, der Staats- und Gemeindesteuern sowie für die Veranlagung der Erbschaftssteuern zuständig sind, finden Sie in dieser Arbeitshilfe, die Marc'Antonio Iten im Rahmen seines Werks «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» erstellt hat.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 27.04.2021