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Die Erbschaftsverfahren: Kantonale Übersicht mit Behördenverzeichnis

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Die Zuständigkeiten der Behörden betreffend Einreichung letztwilliger Verfügungen, amtliche Eröffnung von Testamenten, Ausstellung von Willensvollstreckerzeugnissen und Erbscheinen sowie Beaufsichtigung der Willensvollstrecker sind kantonal unterschiedlich geregelt. Klarheit verschafft die von Marc'Antonio Iten im Rahmen seines Werks «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» erstellte umfassende Übersicht.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 22.02.2021

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 5: Der Vollzug der Erbteilung

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Der Vollzug der Erbteilung bildet die 5. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung. Sie beginnt mit der rechtsgültigen Zustimmung sämtlicher Erben zum Erbteilungsvertrag und endet mit der vollständigen Überführung der Aktiven und Passiven des Nachlassvermögens in das Allein- oder Miteigentum der berechtigten Erben. In dieser «Checkliste Phase 5 der Willensvollstreckung» sind die wichtigsten anfallenden Schritte zusammengefasst.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 21.12.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 4: Die Verwaltung der Erbschaft

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Die Verwaltung der Erbschaft bildet die 4. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung. Sie beginnt mit dem Abschluss des Steuerinventars und endet mit der Zustimmung sämtlicher Erben zum Erbteilungsvertrag. In dieser «Checkliste Phase 4 der Willensvollstreckung» sind die wichtigsten anfallenden Schritte zusammengefasst.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 26.10.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 3: Die Inventarisation des Nachlassvermögens

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Die Inventarisation des Nachlassvermögens bildet die 3. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung. Sie beginnt mit dem Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses und endet mit dem Abschluss des Steuerinventars. In dieser «Checkliste Phase 3 der Willensvollstreckung» sind die wichtigsten anfallenden Schritte zusammengefasst.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 25.08.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 2: Die Sofortmassnahmen nach dem Tod der Erblasser

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Die Sofortmassnahmen nach dem Tod bilden die 2. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung von Marc’Antonio Iten. Sie beginnt mit der Kenntnis vom Tod eines Erblassers und endet mit dem Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses. In dieser «Checkliste Phase 2» sind die wichtigsten Sofortmassnahmen nach dem Tod der Erblasser zusammengefasst.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 30.06.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 1: Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser

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Die Vorbereitung zu Lebzeiten der Erblasser bildet die 1. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung von Marc'Antonio Iten. Sie beginnt mit der Kenntnis von der Absicht eines zukünftigen Erblassers, eine bestimmte Person als Willensvollstrecker zu ernennen, und endet mit der Kenntnis vom Tod dieses Erblassers. In dieser«Checkliste Phase 1 der Willensvollstreckung» sind die wichtigsten anfallenden Schritte zusammengefasst.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 28.04.2020

Ein Todesfall: Was ist zu tun? – Checkliste für Angehörige

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Viele Angehörige sind emotional überfordert, wenn ein Mensch stirbt, der ihnen nahestand. Unmittelbar nach dem Tod kommt auch noch eine Vielzahl administrativer und organisatorischer Aufgaben und Behördengänge auf die Hinterbliebenen zu. Deshalb ist es wichtig, dass Willensvollstrecker den Angehörigen bereits in diesem Stadium bei Bedarf als zuverlässige Anlaufstelle zur Verfügung stehen und ihnen dabei helfen, alles Notwendige rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die vorliegende «Checkliste Todesfall» mit einer Zusammenstellung aller wichtigen Punkte bietet dafür eine wertvolle Hilfestellung.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 28.04.2020

Gesuch um Erbenvertretung

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In der Erbengemeinschaft gilt von Gesetzes wegen das Gesamthandsprinzip. Für sämtliche Verwaltungs-, Verfügungs- und Vertretungshandlungen bedarf es somit im Grundsatz eines gemeinsamen Handelns aller Erben. Bieten hierzu nur schon ein einziger nicht Hand, kann dies zur Handlungsunfähigkeit der Erbengemeinschaft führen. In der Folge davon können Blockadesituationen entstehen, die den Nachlass als Ganzes schädigen können. Als Ausweg bietet das Gesetz die Möglichkeit der Bestellung eines Erbenvertreters. Diese kommentierte Musterklage mit Musterklageschrift zum Download bietet ein praxistaugliches Hilfsmittel für den Prozessfall.
iusNet ErbR 26.08.2019