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Kann ein durch Vertrag und Testament vollständig übergangener Erbe ein öffentliches Inventar verlangen?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kann ein durch Vertrag und Testament vollständig übergangener Erbe ein öffentliches Inventar verlangen?

Auf Antrag der Tochter verfügte das zuständige Einzelgericht die Errichtung eines öffentlichen Inventars über den Nachlass des verstorbenen Vaters. Das Kantonsgericht äussert sich zum Erbenbegriff im Rahmen der Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen.
iusNet ErbR 12.06.2019

Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung

Ein Willensvollstrecker zahlte einem Erben nach dem Ableben des Erblassers auf der Grundlage eines noch mit dem Erblasser geschlossenen Arbeitsvertrags ein übersetztes Honorar für die Verwaltung der Nachlassliegenschaften aus und liess diesen weiterhin in einer der Liegenschaften gratis wohnen. Das Obergericht hatte darüber zu befinden, ob der Willensvollstrecker sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 StGB schuldig gemacht hatte.
iusNet ErbR 12.06.2019

Lebzeitige Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Lebzeitige Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen Pflicht

- aktualisiert - 
Der Erblasser hatte mit dem von seinem Sohn überwiesenen Kaufpreis für zwei Liegenschaften Schulden der früher von ihm, zu diesem Zeitpunkt aber von seinem Sohn allein geführten Firma beglichen. Für die Antwort auf die Frage, ob die Liegenschaftsübertragung damit als ausgleichungs-, ev. herabsetzungspflichtige gemischte Schenkung zu qualifizieren ist, braucht gemäss Kantonsgericht nicht abschliessend geklärt zu werden, ob den Erblasser eine rechtliche Pflicht traf, diese vor Einstieg des Sohns in die Firma begründeten Schulden zu tilgen. Denn es fehle am Schenkungswillen, wenn der Zuwendende in der Überzeugung handle, eine sittliche Pflicht zu erfüllen. - Das Bundesgericht heisst die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde gut.
iusNet ErbR 27.05.2019

Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

- aktualisiert - 
Das Obergericht gelangt anhand der erhobenen Beweise zur Überzeugung, dass nicht ernsthaft angezweifelt werden könne, dass der Erblasser das in Aufhebungsabsicht vernichtete jüngere Testament mit Testierwillen errichtet habe. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet ErbR 27.05.2019

Wiederherstellungsgesuch in einem Erbteilungsverfahren: Geltendmachung der Nichtigkeit; negative Prozessvoraussetzung der Res iudicata

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Wiederherstellungsgesuch in einem Erbteilungsverfahren: Geltendmachung der Nichtigkeit; negative Prozessvoraussetzung der Res iudicata

Ein in Thailand wohnhafter Erbe wehrt sich gegen ein Erbteilungsurteil, von dem er nichts gewusst habe und das ergangen sei, ohne dass ihm in der Sache je etwas zugestellt worden wäre. Das Bundesgericht konkretisiert den Grundsatz, wonach die Nichtigkeit eines Entscheids jederzeit und von Amtes wegen zu berücksichtigen ist, und äussert sich zur negativen Prozessvoraussetzung der Res iudicata.
iusNet ErbR 27.05.2019

Wer zahlt für unnötige Prozesskosten?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Wer zahlt für unnötige Prozesskosten?

Eine Freizügigkeitsstiftung verlangte vom überlebenden Ehegatten für die Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens die Vorlage eines Erbscheins. Das Bezirksgericht wies das Ausstellungsgesuch wegen Ausschlagung der Erbschaft ab. Das Obergericht äussert sich zu der Verlegung der Kosten für dieses aussichtslose und, da die Berechtigung am Guthaben nicht dem Erbrecht folgt, unnötige Verfahren.
iusNet ErbR 14.05.2019

Absetzung der Willensvollstreckerin

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung der Willensvollstreckerin

Die Erblasserin hatte mit letztwilliger Verfügung die jüngste Tochter als Willensvollstreckerin eingesetzt. Die Geschwister verlangen von der Aufsichtsbehörde deren Absetzung. Das Obergericht äussert sich zu den Voraussetzungen für das Ergreifen dieser schwerwiegendsten disziplinarischen Massnahme.
iusNet ErbR 14.05.2019

Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Eine Erbin stellte den Antrag, als Erbenvertreterin für bestimmte Tätigkeitsbereiche eingesetzt zu werden. Gleichzeitig ersuchte sich um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung. Das Bundesgericht äussert sich zu den Voraussetzungen für die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege und insb. zur Voraussetzung der fehlenden Aussichtslosigkeit.
iusNet ErbR 14.05.2019

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Mit vier zentralen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Unter anderem soll ein Erbe die Zuweisung des gesamten Unternehmens verlangen können, wenn der Erblasser keine diesbezüglichen Anordnungen getroffen hat. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
iusNet ErbR 06.05.2019

Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei (Vorspiegelung einer Erkrankung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein

- aktualisiert - 
Die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids, der weder die Zuständigkeit noch ein Ausstandsbegehren betrifft, setzt voraus, dass der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde (Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG). Diese Voraussetzungen erachtete das Bundesgericht als nicht gegeben.
iusNet ErbR 29.04.2019

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