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Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

C. hinterliess als gesetzliche Erbin ihre Schwester B. Mit einem vollständig eigenhändig verfassten Schriftstück hatte C. ihre Cousine als Erbin und deren Sohn als Ersatzerben eingesetzt. Dieses Dokument hatte C. nicht unterzeichnet. Sie hinterlegte es aber in einem mit «Testament C. [Vor- und Nachname in Grossbuchstaben]» beschrifteten Umschlag beim Erbschaftsamt. Vom Bundesgericht zu entscheiden war, ob das Dokument eine formgültige letztwillige Verfügung ist. Im Vordergrund standen die Fragen, ob die einleitende Selbstnennung dem Unterschriftserfordernis genügt oder ob dieses jedenfalls durch die Aufschrift auf dem Umschlag erfüllt ist.
iusNet ErbR 22.09.2023

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Die Parteien sind die gesetzlichen Erben der 2014 verstorbenen D.; der Kläger A. ist der Sohn der Erblasserin, die Beklagten – B. und C. – sind die Enkel der Erblasserin und Söhne der vorverstorbenen Tochter E. und von deren ebenfalls verstorbenem Ehemann F. Vor Bundesgericht noch streitig ist, ob eine Forderung über CHF 100 000, von der A. behauptet, sie habe D. gegenüber F. aus einem Dienstbarkeitsvertrag zugestanden, in der Erbteilung hätte berücksichtigt werden müssen.
iusNet ErbR 22.09.2023

Bundesrat beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen

Bundesrat beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»

An seiner Sitzung vom 15. September 2023 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Zwar sprach sich im Grundsatz eine relative Mehrheit der Teilnehmenden für die Einführung eines Trusts aus. Die Zustimmung beschränkte sich aber mehrheitlich auf den zivilrechtlichen Teil. Demgegenüber wurde der steuerrechtliche Teil teils heftig und als weder praktikabel noch attraktiv kritisiert. Über Anliegen der Motion zur Einführung des Trusts als neues Rechtsinstitut in das schweizerische Recht besteht deshalb nach Ansicht des Bundesrates kein genügender Konsens, weshalb der Bundesrat die Abschreibung der Motion beantragt.
iusNet ErbR 22.09.2023

Revision der ZPO: Der Zugang zu den Gerichten soll erleichtert werden

Gesetzgebung
Prozessrechtliche Fragen

Änderung der ZPO wird per 1. Januar 2025 in Kraft treten

- aktualisiert - 
Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die Änderung der Zivilprozessordnung per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die Vorlage des Bundesrates hat in den parlamentarischen Beratungen einige Änderungen erfahren. Diese betreffen u.a. die Prozesskostenliquidation, das Novenrecht, den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung sowie die Benutzung einer anderen Landessprache bzw. der englischen Sprache als Verfahrenssprache.
iusNet ErbR 23.03.2020

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Die Geschwister B. und C. klagten gegen ihren Bruder A. auf Auskunft über die mütterliche Erbschaft und anschliessende Teilung des Nachlasses unter Berücksichtigung des Auskunftsresultats. A. beantragte seinerseits, die in den USA wohnhafte B. sei zu verpflichten, für seine Parteientschädigung Sicherheit zu leisten. Das Bezirksgericht wies den Antrag ab mit der Begründung, bei einer notwendigen Streitgenossenschaft sei nur dann Sicherheit zu leisten, wenn bei allen Streitgenossen ein Sicherstellungsgrund gegeben sei. Zu Recht?
iusNet ErbR 12.09.2023

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

A. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Ehemann D. sowie ihre Geschwister B. und E. Gemäss Erbvertrag ist D. für den Fall des Vorversterbens von A. als Vorerbe für den gesamten Nachlass mit Ausnahme eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft in F. eingesetzt; Erbe des hälftigen Miteigentumsanteils sollte B. sein. Streitig ist, ob das kantonale Steueramt bei der Veranlagung von B. zu Recht die auf dem Grundstück in F. lastende Hypothek nicht in die Bemessungsgrundlage einbezog.
iusNet ErbR 12.09.2023

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Der 2018 verstorbene B. hatte seine Schwester A. als Alleinerbin eingesetzt. Kurz vor seinem Tod hatte er zugunsten seiner leiblichen Tochter C. einen Schenkungsvertrag über eine Liegenschaft abgeschlossen. A. anerkannte den Schenkungsvertrag in einer Vereinbarung mit C. vom Dezember 2019. Infolgedessen wurde die Liegenschaft als Vermächtnis in das Erbschaftsinventar aufgenommen und die Steuerverwaltung erhob bei A. eine Erbschaftssteuer auch auf das Legat, auf welches ein Steuersatz von 30% für Nichtverwandte angewendet wurde. A. ist insbesondere der Meinung, C. sei als direkte Nachkommin von der Erbschaftssteuer befreit.
iusNet ErbR 29.08.2023

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Mit Entscheid vom 11. August 2022 eröffnete das Bezirksgericht die Kopie einer öffentlichen letztwilligen Verfügung, wonach die Erblasserin C.A. ihren Sohn A. auf den Pflichtteil setzte und für die verfügbare Quote D. und B. zu gleichen Teilen als Erben einsetzte, und stellte A., B. und D. einen Erbschein in Aussicht. A. ersuchte um Wiedererwägung dieses Entscheids. Er machte geltend, C.A. habe das Testament zurückgezogen und es sei vom Notar vernichtet worden. Das Bezirksgericht stellte in der Folge nur noch A. einen Erbschein in Aussicht. Das Obergericht hob diesen Entscheid wieder auf. Zu Recht?
iusNet ErbR 28.08.2023

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Ein Erbe machte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Willensvollstrecker anhängig und ersuchte u.a. um dessen Absetzung. Gemäss dem Erben sprechen für diese Massnahme mehrere Gründe, von denen jeder für sich allein ausreichend sei. Er stört sich aber insbesondere an den vom Willensvollstrecker bezogenen Honorarvorschüssen, die seines Erachtens auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Rechnungsstellung (facturation mensongère) und eines in Anbetracht der ausgeführten Aufgaben und der Ausbildung des Willensvollstreckers zu hohen Stundensatzes sowie für Zeiträume ohne intensive Tätigkeit erfolgten.
iusNet ErbR 28.08.2023

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Falls im Rahmen der Erbteilungsklage wider Erwarten keine Erbenstellung bestätigt und der geltend gemachte Erbteil nicht zugesprochen wird, muss die Geltendmachung des Pflichtteils mindestens aus der Klagebegründung hervorgehen. Dies gilt namentlich bei fehlender Erwähnung des Pflichtteilserben im Erbvertrag und vollständiger Verteilung des Nachlasses. Pflichtteilserben ist deshalb zu empfehlen, stets auch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen.
Domino Hofstetter
iusNet ErbR 28.08.2023

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