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Erbteilungsklage: Kostenvorschuss zulasten der beklagten Partei (Abgrenzung actio duplex/Widerklage)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Erbteilungsklage: Kostenvorschuss zulasten der beklagten Partei (Abgrenzung actio duplex/Widerklage)

C reichte gegen ihre Miterben A, E und F Klage auf Teilung des Nachlasses ihrer Eltern G und H mit verschiedenen Rechtsbegehren ein. A machte in der Klageantwort einen eigenen Teilungsanspruch geltend, in dessen Rahmen sie Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüche in Bezug auf zusätzliche Aktiva erhob, wodurch sich die Berechnungsmasse erheblich erhöhte. Streitig ist, ob diese Rechtsbegehren das Gericht berechtigten, einen zusätzlichen Kostenvorschuss von A zu fordern.
iusNet ErbR 28.03.2024

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu gleichen Teilen und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. C., D., A. und F. erteilten B. den Auftrag, sie im Nachlass von E., insbesondere bezüglich der Anteile von E. an zwei Gesellschaften, zu vertreten. Im Rahmen der Erbteilung macht A. geltend, dass sie und ihre Miterben einen Anspruch gegen B. aus unsorgfältiger Vermögensverwaltung hätten, wovon sie für sich einen Viertel fordert.
iusNet ErbR 06.02.2024

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Die Parteien, A., C. und F., sind die Kinder und Erben von H. und I. und stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bilden u.a. die Ausgleichungspflicht von C., die Zuweisung bzw. Versteigerung von sich im Nachlass befindenden Liegenschaften, die ungeteilte Belassung im Nachlass des 40%-Anteils an einer im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft von H. sowie einer weiteren Erbengemeinschaft stehenden Liegenschaft sowie eine allfällige Tilgung bzw. Sicherstellung der Schulden der Nachlässe vor Vollzug der Teilung.
iusNet ErbR 18.01.2024

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Die Parteien stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Der Kläger stellte insb. das Begehren, es sei festzustellen, dass der Nachlass eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen Gesellschaft mit ihm beinhalte. Die Berufungsinstanz erwog nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts, dass es keine einfache Gesellschaft gebe, und wies die Sache im Übrigen an die erste Instanz zurück. Das Bundesgericht prüft, ob es bei diesem Entscheid um einen Teilentscheid (Variante des Endentscheids) oder um einen nur unter besonderen Voraussetzungen anfechtbaren Zwischenentscheid handelt.
iusNet ErbR 19.12.2023

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

H. hinterliess als gesetzliche Erben seine Kinder F. und G. sowie die Kinder seines vorverstorbenen Sohns J., nämlich A., B., C. und D. Auf die Nachfolgeregelung für das Familienunternehmen hatten sich F., G. und J. in einem Erbvertrag von 2008 mit den Eltern geeinigt, wobei J. gemäss Ziff. 4 dieses Vertrages unentgeltlich Aktien im Besitz seines Vaters übernahm, die ihm in einer späteren Erbteilung als Erbvorbezug angerechnet werden sollten. Nach dem Tod von H. klagen A., B., C. und D. u.a. auf Ungültigerklärung dieser erbvertraglichen Regelung und Teilung. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht auf die Berufung von A., B., C. und D. gegen das erstinstanzliche Teilungsurteil nicht eintrat, weil A., B., C. und D. ihre Berufungsanträge nicht bezifferten.
iusNet ErbR 20.10.2023

Testierfähigkeit bei Alzheimer in nicht fortgeschrittenem Stadium

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Testierfähigkeit bei Alzheimer in nicht fortgeschrittenem Stadium

Die Erblasserin hatte testamentarisch u.a. verfügt, sie wünsche, dass die eine Immobilie im Familienvermögen nach ihrem Tod an ihren Sohn gehe, die andere an ihre Tochter, und sie bitte ihre Kinder, sich nicht um das Erbe zu streiten. Nach dem Tod der Erblasserin focht der Sohn das Testament an. Er machte insbesondere geltend, das Testament sei zu einem Zeitpunkt errichtet worden, als die Urteilsfähigkeit der Erblasserin beeinträchtigt gewesen sei.
iusNet ErbR 12.10.2023

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Die Geschwister B. und C. klagten gegen ihren Bruder A. auf Auskunft über die mütterliche Erbschaft und anschliessende Teilung des Nachlasses unter Berücksichtigung des Auskunftsresultats. A. beantragte seinerseits, die in den USA wohnhafte B. sei zu verpflichten, für seine Parteientschädigung Sicherheit zu leisten. Das Bezirksgericht wies den Antrag ab mit der Begründung, bei einer notwendigen Streitgenossenschaft sei nur dann Sicherheit zu leisten, wenn bei allen Streitgenossen ein Sicherstellungsgrund gegeben sei. Zu Recht?
iusNet ErbR 12.09.2023

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Falls im Rahmen der Erbteilungsklage wider Erwarten keine Erbenstellung bestätigt und der geltend gemachte Erbteil nicht zugesprochen wird, muss die Geltendmachung des Pflichtteils mindestens aus der Klagebegründung hervorgehen. Dies gilt namentlich bei fehlender Erwähnung des Pflichtteilserben im Erbvertrag und vollständiger Verteilung des Nachlasses. Pflichtteilserben ist deshalb zu empfehlen, stets auch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen.
Domino Hofstetter
iusNet ErbR 28.08.2023

Legitimation zur Erbteilungsklage: Vollständig übergangener oder schlicht nicht erwähnter Pflichtteilserbe?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Legitimation zur Erbteilungsklage: Vollständig übergangener oder schlicht nicht erwähnter Pflichtteilserbe?

F. hinterliess als Erben seine Ehefrau B., drei gemeinsame Kinder und eine voreheliche Tochter A. F. und B. hatten mit Ehevertrag eine vollständige Vorschlagszuweisung vereinbart und festgehalten, dass sämtliches Vermögen Errungenschaft darstelle. Zudem schlossen sie einen Erbvertrag, mit dem u.a. für den Fall des Vorversterbens eines der Ehegatten die namentlich genannten gemeinsamen Kinder auf den Pflichtteil gesetzt wurden und die gesamte verfügbare Quote dem überlebenden Ehegatten zuwendet wurde. A. erhob gegen die übrigen Erben Klage u.a. auf Teilung der Erbschaft. Vor Bundesgericht streitig sind die Aktivlegitimation von A., die Auslegung des Erbvertrags und die Auslegung der Rechtsbegehren von A.
iusNet ErbR 13.06.2023

Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit

Die an einer wahnhaften Störung leidende französische Staatsangehörige C. verstarb 2012 in Genf. Sie hinterliess eine Halbschwester und die Tochter einer vorverstorbenen Halbschwester. Mit Testamenten von 1999 und 2005 hatte C. den A. als «Universalvermächtnisnehmer» und Willensvollstrecker eingesetzt. Die Halbschwester focht die letztwilligen Verfügungen an. Vor Bundesgericht streitig sind die Testierfähigkeit von C. sowie die Frage, ob das Gericht zur Beurteilung dieser Frage von Amtes wegen ein Gutachten anordnen und sich auf dieses abstützen durfte.
iusNet ErbR 26.05.2023

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