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Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser

- aktualisiert - 
Eine Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser ist gemäss dem Zürcher Obergericht am Wohnort des Willensvollstreckers anzuheben. Die Funktion des Betriebenen als Willensvollstrecker kann bei der Bezeichnung des Schuldners im Zahlungsbefehl zumindest dann unterbleiben, wenn sie sich zweifelsfrei aus dem Betreibungsbegehren und den anderen Angaben ergibt. – Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben.
iusNet ER 15.10.2018

Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?

Verrechnet der Willensvollstrecker ein übersetztes Honorar, so trifft dies mittelbar auch die Quotenvermächtnisnehmer. Es stellt sich die Frage, ob diese den Willensvollstrecker für ihren Schaden mittels Verantwortlichkeitsklage belangen können.
iusNet ER 15.10.2018

Aufsicht über Willensvollstrecker

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsicht über Willensvollstrecker

Das Kantonsgericht hatte sich im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde mit dem Begehren von Erben um Auszahlung eines Vorschusses durch den Willensvollstrecker zu befassen. Es präzisiert die Rolle des Willensvollstreckers und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde.
iusNet ER 25.10.2018

Einsetzung eines Erbenvertreters - Voraussetzungen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Einsetzung eines Erbenvertreters - Voraussetzungen

Die zweite Ehefrau des Erblassers behinderte die Verwaltung des Nachlasses, indem sie die Freigabe von Rechnungen betreffend die Liegenschaften im Nachlass verschleppte und die exklusive Nutzung einer Liegenschaft für sich in Anspruch nahm. Die Tochter des Erblassers ersucht um Einsetzung eines Erbenvertreters. Das Obergericht äussert sich zu den Voraussetzungen.
iusNet ErbR 18.04.2019

Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Eine Erbin stellte den Antrag, als Erbenvertreterin für bestimmte Tätigkeitsbereiche eingesetzt zu werden. Gleichzeitig ersuchte sich um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung. Das Bundesgericht äussert sich zu den Voraussetzungen für die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege und insb. zur Voraussetzung der fehlenden Aussichtslosigkeit.
iusNet ErbR 14.05.2019

Absetzung der Willensvollstreckerin

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung der Willensvollstreckerin

Die Erblasserin hatte mit letztwilliger Verfügung die jüngste Tochter als Willensvollstreckerin eingesetzt. Die Geschwister verlangen von der Aufsichtsbehörde deren Absetzung. Das Obergericht äussert sich zu den Voraussetzungen für das Ergreifen dieser schwerwiegendsten disziplinarischen Massnahme.
iusNet ErbR 14.05.2019

Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung

Ein Willensvollstrecker zahlte einem Erben nach dem Ableben des Erblassers auf der Grundlage eines noch mit dem Erblasser geschlossenen Arbeitsvertrags ein übersetztes Honorar für die Verwaltung der Nachlassliegenschaften aus und liess diesen weiterhin in einer der Liegenschaften gratis wohnen. Das Obergericht hatte darüber zu befinden, ob der Willensvollstrecker sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 StGB schuldig gemacht hatte.
iusNet ErbR 12.06.2019

Annahme des Willensvollstreckermandats

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Annahme des Willensvollstreckermandats

Ein Erblasser hatte mit öffentlich beurkundeter letztwilliger Verfügung Rechtsanwalt und Notar A. als Willensvollstrecker eingesetzt. Im November 2016 erhielt A. eine Kopie des Schreibens (einschliesslich der letztwilligen Verfügung), mit welchem den Erben diese letztwillige Verfügung eröffnet wurde. Trotzdem wehrt A. sich für die Zeit vor Mai 2018 gegen ein Begehren auf Auskunftserteilung einer Begünstigten, da ihm erst im April 2018 die Mitteilung gemäss Art. 517 Abs. 2 ZGB zugegangen sei und er das Mandat durch Unterzeichnung des amtlichen Formulars im Mai 2017 angenommen habe.
iusNet ErbR 02.10.2019

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