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Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge letztwilliger Verfügungen und Vernichtung eines Widerrufstestaments

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Erbrechtliche Klagen

Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge letztwilliger Verfügungen und Vernichtung eines Widerrufstestaments

Das Bundesgericht hatte sich in diesem Entscheid mit der Frage auseinanderzusetzen, wie zwischen dem Tatbestand und der Rechtsfolge bei letztwilligen Verfügungen unterschieden werden muss. Ist der Tatbestand nicht gegeben, kann die Rechtsfolge nicht eintreten. Vernichtet der Erblasser ein rechtsungültiges Testament ohne rechtsgeschäftlichen Gestaltungswillen, ist die Vernichtungshandlung dementsprechend irrelevant.
Sebastian Rieger
iusNet ER 16.10.2018

Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt

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Erbrechtliche Klagen

Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt

BGE 145 III 1 beschäftigt sich mit der Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen. Es geht um die Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Bestimmung des Werts der Zuwendung abzustellen ist. Das Bundesgericht äusserte sich zur Qualifikation der Einräumung einer Dienstbarkeit als Entgelt und fragte sich, ob aufgrund einer erheblichen Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung auf das Vorliegen eines Zuwendungswillen geschlossen werden darf.
Sebastian Rieger
iusNet ErbR 26.08.2019

Passivlegitimation bei der Ungültigkeitsklage in Bezug auf die Einsetzung eines Willensvollstreckers

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Erbrechtliche Klagen

Passivlegitimation bei der Ungültigkeitsklage in Bezug auf die Einsetzung eines Willensvollstreckers

Ein Miterbe hatte die Ungültigkeitsklage in Bezug auf die erblasserische Anordnung der Willensvollstreckung lediglich gegenüber dem eingesetzten Willensvollstrecker eingeleitet. Umstritten war, ob sämtliche Miterben und Vermächtnisnehmer am Ungültigkeitsprozess beteiligt sein müssen bzw. ob diese ebenfalls hätten eingeklagt werden müssen.
Nicolai Brugger
Shqipe Behluli
iusNet ErbR 25.02.2020

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

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Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Zuteilungskompetenz des Erbteilungsgerichts – Auswirkungen der neuen bundesgerichtlichen Praxis

Seit BGE 143 II 425 ist das Erbteilungsgericht nicht (mehr) zur Los- und Sachzuweisung nach Ermessen befugt. Der dem Obergericht vorgelegte Erbteilungsfall veranschaulicht, wie die neue Praxis die Erbteilung erschweren und zu Härtefällen führen kann. Die Erwägungen des Obergerichts zeigen aber auch Möglichkeiten auf, wie der gerichtlichen Erbteilung trotz der neuen Praxis zum Durchbruch verholfen werden kann.
Marjolein Bieri
iusNet ErbR 27.10.2020

(Un-)Verbindlichkeit der Prozessabstandserklärung hinsichtlich des Erbteilungsprozesses

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Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

(Un-)Verbindlichkeit der Prozessabstandserklärung hinsichtlich des Erbteilungsprozesses

Der Miterbe B hat sowohl gegenüber der Schlichtungsbehörde als auch gegenüber der Erstinstanz Erklärungen hinsichtlich des hängigen Erbteilungsprozesses abgegeben, die als Prozessabstandserklärungen qualifiziert werden könnten. Die Erklärungen mussten vom Bundesgericht in formeller und inhaltlicher Hinsicht gewürdigt werden.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 30.08.2021

Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson (Art. 540 Abs. 1 ZGB)

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Erbrechtliche Klagen

Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson (Art. 540 Abs. 1 ZGB)

Bei der Feststellung der Erbunwürdigkeit zeigt sich das Bundesgericht grundsätzlich zurückhaltend. Kürzlich bestätigte das Bundesgericht die Erbunwürdigkeit eines Pflegefachmanns, der eine alleinstehende Erblasserin 17 Jahre lang pflegte sowie ihr Haus bewirtschaftete und dadurch ihren Eintritt in ein Heim verhinderte. Das entscheidende Kriterium war das Vertrauensverhältnis mit den damit verbundenen Aufklärungspflichten. Der Beitrag beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen der Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson und der Verfügungsfreiheit des Erblassers.
Roxana Bollinger-Bär
iusNet ErbR 21.02.2022

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

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Erbrechtliche Klagen

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Falls im Rahmen der Erbteilungsklage wider Erwarten keine Erbenstellung bestätigt und der geltend gemachte Erbteil nicht zugesprochen wird, muss die Geltendmachung des Pflichtteils mindestens aus der Klagebegründung hervorgehen. Dies gilt namentlich bei fehlender Erwähnung des Pflichtteilserben im Erbvertrag und vollständiger Verteilung des Nachlasses. Pflichtteilserben ist deshalb zu empfehlen, stets auch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen.
Domino Hofstetter
iusNet ErbR 28.08.2023