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Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

Die Erblasserin und ihrer Tochter B.B. – mit Vollmacht sowohl für die Schwester als auch für deren in Südafrika lebende Halbschwester von B.B. – schlossen vor einem südafrikanischen Notar einen Erbverzichtsvertrag, in welchem die Halbschwester gegen Zahlung von ZAR 50 000 auf sämtliche Erbansprüche gegenüber der Mutter bzw. Erblasserin verzichtete. Nach dem Tod der Mutter focht die Halbschwester den Erbverzichtsvertrag wegen Formungültigkeit, Willensmangel und Nichteintritt einer aufschiebenden Bedingung an.
iusNet ErbR 17.01.2023

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

A. reichte gegen die Erbschaft seines im Ausland wohnhaften und verstorbenen Bruders B. ein Arrestbegehren ein und verlangte die Verarrestierung von Vermögenswerten des Verstorbenen bei drei Banken in Zürich und in W. Gleichzeitig stellte A. ein Gesuch um Vollstreckbarerklärung eines «Lugano»-Urteils, mit welchem ein Rechtsstreit zwischen A. und B. noch zu Lebzeiten von B. entschieden worden war. Die kantonalen Instanzen wiesen das Arrestgesuch ab und traten auf das Gesuch um Vollstreckbarerklärung nicht ein. Zu Recht?
iusNet ErbR 16.01.2023

Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation

Der 1949 verstorbene Erblasser vermachte der Stadt U. ein Schlössli, wobei er das Vermächtnis mit der Auflage verband, dass Schlössli sei ausschliesslich öffentlich zu nutzen. 1995 gab die Stadt das Schlössli im Baurecht ab. Seit 2017 ist die D. AG Baurechtsnehmerin. Nachdem diese im Schlössli unter anderem ihren Firmensitz sowie einen Gastronomiebetrieb eingerichtet hatte, verlangte ein Einwohner der Stadt U. mit Zivilklage, die Stadt U. sei zum Vollzug der Auflage zu verpflichten.
iusNet ErbR 19.12.2022

Zuteilung des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Bundesgericht heisst Beschwerde gut

- aktualisiert - 
Die Genfer Cour de Justice hatte zu klären, ob der Überschuss aus einer konkursamtlichen Liquidation infolge Ausschlagung dem testamentarisch eingesetzten Alleinerben oder den gesetzlichen Erben zu überlassen sei. Sie entschied, dass die Verknüpfung von Art. 572 und 573 ZGB es nicht erlaube, ein Testament wieder aufleben zu lassen, dessen Begünstigter die Ausschlagung erklärt hat, sodass der Überschuss letztlich nur unter den nächsten gesetzlichen Erben zu verteilen war. – Das Bundesgericht heisst die dagegen erhobene Beschwerde gut, soweit es darauf eintritt.
iusNet ErbR 19.12.2022

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Im Verfahren 5A_966/2021 vor dem Bundesgericht standen sich in einer erbrechtlichen Angelegenheit die beiden noch lebenden Kinder (Beschwerdeführer) der Erblasserin und ein Kind (Beschwerdegegner) des vorverstorbenen, dritten Kindes der Erblasserin gegenüber. Umstritten war u.a., ob die Erblasserin ihrem vorverstorbenen Kind ein Darlehen gewährte oder eine nunmehr der Ausgleichung oder Herabsetzung unterliegende Schenkung ausrichtete.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 19.12.2022

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Nachdem das Barvermächtnis nicht zur Auszahlung gelangt war, klagte die Begünstigte es ein, wobei sie nur eine der beiden Erbinnen ins Recht fasste. Die Kommentierung erläutert anhand des vor diesem Hintergrund gefällten Urteils das Vermächtnis und die diesbezüglichen Besonderheiten der Haftung der Erben, einschliesslich der vom Bundesgericht offengelassenen Frage, ob die Erben auch für Sachlegate solidarisch haften.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 19.12.2022

Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Der Erblasser hinterliess als gesetzliche Erben seine Mutter und seine Schwester. Die Schwester sowie ihre Kinder und Kindeskinder schlugen die Erbschaft aus. Noch während der dreimonatigen Ausschlagungsfrist teilten die Ausschlagenden dem zuständigen Gericht mit, ihre Ausschlagungserklärungen widerrufen zu wollen. Zur Begründung führten sie aus, die Zürcher Praxis lasse einen Widerruf unter bestimmten, hier erfüllten Bedingungen auch ohne Irrtum zu; im Übrigen hätten sie sich bezüglich der Vermögensverhältnisse der betagten Mutter des Erblassers geirrt.
iusNet ErbR 06.12.2022

Ungültigkeit der Klagebewilligung (einfache Streitgenossenschaft; Säumnis einer der beklagten Parteien)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Ungültigkeit der Klagebewilligung (einfache Streitgenossenschaft; Säumnis einer der beklagten Parteien)

Fünf klagende Parteien reichten gegen zwölf beklagte Parteien ein Schlichtungsgesuch ein und verlangten die Feststellung der Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung sowie die Feststellung der Erbunwürdigkeit eines Erben. Weil nicht alle beklagten Parteien erschienen waren, schloss der Friedensrichter die Schlichtungsverhandlung, ohne einen Schlichtungsversuch unternommen zu haben, und stellte gleichentags die Klagebewilligung aus. In der Folge machten zwei der Kläger gegen drei der Beklagten eine Ungültigkeitsklage beim Bezirksgericht anhängig. Vor Bundesgericht umstritten ist die vom Obergericht verneinte Gültigkeit der Klagebewilligung.
iusNet ErbR 06.12.2022

Vorsorgliche Beweisführung: Schutzwürdiges Interesse

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Vorsorgliche Beweisführung: Schutzwürdiges Interesse

A., D. und E. sind die Kinder von B. Sie hatten mit den Eltern einen Erbvertrag abgeschlossen, der u.a. eine Pflicht zur Gleichbehandlung der Kinder vorsah. 2001 erhielten D. und E. von der 2005 verstorbenen Grossmutter C. je 75 Aktien geschenkt. Gleichentags leistete B. als einziges Kind von C. diesbezüglich einen Erbverzicht. A. ist der Meinung, C. sei im Zeitpunkt der Schenkung dement gewesen. 2021 beantragte sie daher mit Gesuch um vorsorgliche Beweisführung gegen B. die Feststellung der Handlungsunfähigkeit von C. und die Abnahme verschiedener Beweismittel. Streitig ist, ob die kantonalen Instanzen das Gesuch zu Recht abwiesen.
iusNet ErbR 25.11.2022

Klage auf Aufhebung der Betreibung/Negative Feststellungsklage (erbrechtlichen Forderung)

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Klage auf Aufhebung der Betreibung/Negative Feststellungsklage (erbrechtlichen Forderung)

A. und B. liegen im Streit um ein Guthaben auf einem Konto, über das B. und die verstorbene Mutter von A. und B. je selbständig verfügen konnten. 50% des Guthabens wurden an A. überwiesen. Als A. seine Zustimmung zur Überweisung des Restguthabens an B. verweigerte, weil B. eine Erbverzichtserklärung abgegeben habe, liess B. Vermögenswerte von A. mit Arrest belegen, den er im Weg der Betreibung prosequierte. A. klagte gestützt auf Art. 85a SchKG auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung und beantragte als vorsorgliche Massnahme die vorläufige Einstellung der Betreibung. Letzteres bewilligte die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 25.11.2022

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