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Enterbung: Zulässigkeit der Beschwerde; Abgrenzung zwischen Teilentscheid und Zwischenentscheid

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Enterbung: Zulässigkeit der Beschwerde; Abgrenzung zwischen Teilentscheid und Zwischenentscheid

Die Erblasserin hatte mit öffentlich beurkundetem Testament einen ihrer beiden Söhne als Alleinerben eingesetzt und den anderen enterbt. Nach ihrem Tod klagte der Enterbte gegen seinen Bruder und verlangte u.a. die Ungültigerklärung des Testaments oder eventualiter des «article III du testament». Das Kantonsgericht hiess die Berufung gegen das die Klage abweisende Urteil gut und wies die Sache zur Bestimmung des Erbteils des Klägers zurück an die erste Instanz. Dagegen erhob der Beklagte Beschwerde, wobei sich die Beschwerde einzig gegen die vom Kantonsgericht geprüfte Frage richtete, ob Gründe vorliegen, die eine Enterbung rechtfertigen.
iusNet ErbR 13.06.2023

Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit

Die an einer wahnhaften Störung leidende französische Staatsangehörige C. verstarb 2012 in Genf. Sie hinterliess eine Halbschwester und die Tochter einer vorverstorbenen Halbschwester. Mit Testamenten von 1999 und 2005 hatte C. den A. als «Universalvermächtnisnehmer» und Willensvollstrecker eingesetzt. Die Halbschwester focht die letztwilligen Verfügungen an. Vor Bundesgericht streitig sind die Testierfähigkeit von C. sowie die Frage, ob das Gericht zur Beurteilung dieser Frage von Amtes wegen ein Gutachten anordnen und sich auf dieses abstützen durfte.
iusNet ErbR 26.05.2023

Zivilrechtliche Haftung von Willensvollstreckern, Festsetzung des Honorars von Willensvollstreckern

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Zivilrechtliche Haftung von Willensvollstreckern, Festsetzung des Honorars von Willensvollstreckern

Die Erben erhoben Klage gegen die Willensvollstrecker und beantragten, diese seien zur Zahlung von rund CHF 2 Mio. zu verurteilen. Sie warfen den Willensvollstreckern vor, zu viel Honorar bezogen zu haben, und machten Schadenersatz aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Verwaltung des Portfolios im Nachlass geltend. Streitig ist insbesondere, ob das kantonale Gericht, das nach der Rückweisung durch das Bundesgericht ein weiteres Gutachten angeordnet hatte, die Schadenersatzklage infolge Nichtleistung des Vorschusses hierfür abweisen durfte.
iusNet ErbR 26.05.2023

Entwurf oder Testament?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Entwurf oder Testament?

Der Erblasser, zu Lebzeiten unter anderem Eigentümer von zwei Wohnungen in der Liegenschaft, in der er gewohnt hatte, hatte ein mit der stenografischen Überschrift «Vorbereitung für Testament» betiteltes und unterzeichnetes Dokument hinterlassen mit einer stichwortartigen Auflistung von Namen, denen er jeweils ein Stockwerk sowie weitere Räume bzw. Anteile von Räumen in dieser Liegenschaft zuwies. Ein Bedachter beharrt darauf, dass es sich bei diesem Dokument um ein Testament handle, mit welchem ihm eine Wohnung vermacht worden sei.
iusNet ErbR 12.05.2023

Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung: Bestimmung des Anrechnungswerts; Ertragswertschätzung

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung

Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung: Bestimmung des Anrechnungswerts; Ertragswertschätzung

Nachdem das Bundesgericht auf Beschwerde hin entschieden hatte, welchem von zwei Erben, die dies beantragt hatten, das landwirtschaftliche Gewerbe integral zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden sollte, und die Sache im Übrigen zur Regelung der weiteren güter- und erbrechtlichen Ansprüche der Parteien an die Vorinstanz zurückgewiesen hatte, verlangte eine der Erbinnen und Erben eine neue Ertragswertschätzung für das landwirtschaftliche Gewerbe. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanz den Antrag abweisen und auf der Grundlage einer Schätzung von 2009 entscheiden durfte.
iusNet ErbR 12.05.2023

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Dies a quo bei Zinsen auf Erbschaftssteuern (Kanton Genf)

Im Juni 2017 ordnete die Justice de Paix die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass der 2017 verstorbenen B. an, weil die Erben unbekannt seien und der Erbgang aufgrund hängiger Verfahren ungewiss sei. Im November 2021 liess die Steuerverwaltung (GE) der Erbengemeinschaft die Steuerrechnung zukommen, wobei sie ab dem fünften Monat nach dem Tod von B. Zinsen auf dem geschuldeten Betrag erhob. Die Begünstigten machen geltend, sie hätten den Wert des ihnen zukommenden Betrags nicht vor der Unterzeichnung der die Verfahren abschliessenden Vereinbarungen vom 1. Oktober 2020 kennen können, weshalb Zinsen frühestens ab diesem Datum erhoben werden dürften.
iusNet ErbR 25.04.2023

Ausgleichung – Begriff der Veräusserung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Ausgleichung – Begriff der Veräusserung

C. übernahm von seinem Vater E. mutmasslich ganz oder teilweise unentgeltlich ein Getränkegeschäft. Dieses zuletzt als AG organisierte Geschäft spaltete er später auf, wobei er den Weinhandel als Sacheinlage in die neu gegründete J. AG einbrachte und weiterführte; der Rest wurde verkauft. Im Erbteilungsstreit nach dem Tod von E. ist streitig, ob die Vorinstanz zu Recht die Einbringung des Weinhandels in die J. AG als Veräusserung i.S.v. Art. 630 Abs. 1 ZGB qualifizierte und in der Folge die ausgleichungspflichtige Relevanz der Entwicklung der J. AG und den damit verbundenen Informationsanspruch zweier Miterben verneinte.
iusNet ErbR 24.04.2023

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

Rechtsanwalt und Notar A. fungierte im Nachlass von E. als Willensvollstrecker. Als die Erbschaftsverwaltung über den Nachlass angeordnet wurde, wurde ihm 2019 auch dieses Amt übertragen. Die Witwe von E. reichte 2021 bei der Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Aufsichtsanzeige gegen A. ein. A. habe im Rahmen seines Mandats die Berufspflichten mehrfach und in schwerer Weise verletzt, insb. indem er während zwei Jahren mehrheitlich untätig geblieben sei. Streitig ist u.a. die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
iusNet ErbR 24.04.2023

Anfechtung des Testaments wegen behaupteter Urteilsunfähigkeit der Erblasserin

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Anfechtung des Testaments wegen behaupteter Urteilsunfähigkeit der Erblasserin

Eine ohne eigene Kinder verstorbene Witwe setzte testamentarisch einen ihrer Neffen als Erben ein. Sie belastete diesen aber mit umfangreichen Vermächtnissen, sodass der Sohn ihrer Betreuerin den Hauptteil ihres Vermögens erhalten sollte. Zudem erliess die Erblasserin der Betreuerin ein zinsloses Darlehen, dass sie dieser im Zusammenhang mit der teilweise unentgeltlichen Übertragung einer ihrer Liegenschaften gewährt hatte. Zwei Neffen machen geltend, die Erblasserin sei im Zeitpunkt der Testamentserrichtung dement gewesen, und verlangen die Ungültigerklärung des Testaments.
iusNet ErbR 18.04.2023

Anforderungen an das formgültige Zustandekommen eines Erbverzichtsvertrags

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Anforderungen an das formgültige Zustandekommen eines Erbverzichtsvertrags

Nachdem bei B. Krebs diagnostiziert worden war, schlossen er und seine Lebenspartnerin A. einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag und heirateten kurz darauf. Im Erbvertrag wurde u.a. für den Fall des Vorversterbens von B. vereinbart, dass A. diverse Legate erhalten sollte, im Übrigen aber mit ihrer Unterschrift zugunsten einer zu gründenden Stiftung auf weitergehende Ansprüche verzichte und damit die Verletzung ihres Pflichtteils akzeptiere. Nach dem Tod von B. erhob A. Klage und verlangte der Erbvertrag sei für ungütig zu erklären. Sie machte insb. geltend, der Erbvertrag sei nicht formgültig zustande gekommen, u.a. weil sie den Vertrag nicht habe lesen und mangels genügender Deutschkenntnisse nicht habe verstehen können.
iusNet ErbR 18.04.2023

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