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Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Strukturiertes Vermögen
Nachlassabwicklung

Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung

In der Eröffnungsverfügung wurde der gesetzlichen Erbin A. sowie dem Willensvollstrecker X. die Ausstellung einer Erbenbescheinigung in Aussicht gestellt. Dagegen erhoben der Willensvollstrecker X. und die gemäss Testament zu gründende Stiftung Y. Beschwerde. Sie verlangen, dass anstelle von A. die Y. als eingesetzte Erbin und Berechtigte zur Ausstellung einer Erbenbescheinigung zu nennen sei.
iusNet ErbR 26.03.2019

Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Strukturiertes Vermögen

Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor

Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens werden ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt. Obwohl im Schweizer Recht nicht geregelt, hat der Trust so auch in der Schweiz immer mehr Bedeutung erlangt, vor allem im Bereich des privaten Asset und Estate Planning (namentlich bei der Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen), aber auch im Wirtschaftsleben. Bisher mussten Akteure in der Schweiz auf ausländische Trusts ausweichen, wenn sie dieses äusserst flexible Instrument einsetzen wollten. Nach mehreren Vorstössen im Parlament soll sich das nun ändern.
iusNet ErbR 04.02.2022

Der Schweizer Trust im Vorentwurf – eine Auslegeordnung

Kommentierung
Strukturiertes Vermögen

Der Schweizer Trust im Vorentwurf – eine Auslegeordnung

Der Vorentwurf enthält eine konzise, gut lesbare Rechtsgrundlage für die Einführung eines Trusts. Die scheinbare Einfachheit birgt aber auch das Risiko, dass Strukturen geschaffen werden, die den Praxistest möglicherweise nicht bestehen werden. Völlig missraten sind die vorgeschlagenen Steuerbestimmungen. Sie stellen aufgrund der drohenden Mehrfachbesteuerung (bei Einbringung, laufend und bei Ausschüttung) eine echte Gefahr für die Schweiz als Truststandort dar.
Michael Fischer
iusNet ErbR 26.04.2022

Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen

Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022

Mit der Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Art. 335 ZGB vorzulegen, wonach das darin enthaltene Verbot der Familienstiftung aufgehoben wird. Der Ständerat (Erstrat) hat die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrats am 13. März 2023 angenommen und mit dem Auftrag, diese der Einführung des Trusts gegenüberzustellen, an seine Kommission verwiesen.
iusNet ErbR 26.06.2023

Bundesrat beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen

Bundesrat beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»

An seiner Sitzung vom 15. September 2023 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Zwar sprach sich im Grundsatz eine relative Mehrheit der Teilnehmenden für die Einführung eines Trusts aus. Die Zustimmung beschränkte sich aber mehrheitlich auf den zivilrechtlichen Teil. Demgegenüber wurde der steuerrechtliche Teil teils heftig und als weder praktikabel noch attraktiv kritisiert. Über Anliegen der Motion zur Einführung des Trusts als neues Rechtsinstitut in das schweizerische Recht besteht deshalb nach Ansicht des Bundesrates kein genügender Konsens, weshalb der Bundesrat die Abschreibung der Motion beantragt.
iusNet ErbR 22.09.2023