C reichte gegen ihre Miterben A, E und F Klage auf Teilung des Nachlasses ihrer Eltern G und H mit verschiedenen Rechtsbegehren ein. A machte in der Klageantwort einen eigenen Teilungsanspruch geltend, in dessen Rahmen sie Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüche in Bezug auf zusätzliche Aktiva erhob, wodurch sich die Berechnungsmasse erheblich erhöhte. Streitig ist, ob diese Rechtsbegehren das Gericht berechtigten, einen zusätzlichen Kostenvorschuss von A zu fordern.