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iusNet ErbR 2/2019

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Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Newsletter wieder eine Reihe von bemerkenswerten Entscheiden des Bundesgerichts und kantonaler Gerichte vorzustellen zu können: 

In einer seit 2004 dauernden Erbteilungsstreitigkeit hatte sich das Bundesgericht zum Anrechnungswert eines Seegrundstückes zu äussern. Bezüglich der gerichtlich angeordneten Verkehrswertschätzung aus dem Jahr 2012 erklärt es Art. 618 aZGB für anwendbar, womit diese der freien richterlichen Beweiswürdigung entzogen ist. 

 

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