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iusNet ErbR 1/2021

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Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Erbstreits, in dessen Zentrum die Anfechtung späterer Schenkungen und letztwilliger Verfügungen stand, Gelegenheit, sich ausführlich zu den Wirkungen eines Erbvertrags zu äussern. 

Mit der Kognition der Schlichtungsbehörde bei der Prüfung der Prozessvoraussetzungen setzte sich das Obergericht Bern auseinander. Ferner verlangte eine Erbin die Aufhebung der Anordnung der konkursamtlichen Liquidation, weil die Erbschaft einen beträchtlichen Aktivenüberschuss ausweise und weil ihre Ausschlagungserklärung unwirksam infolge Willensmangels sei. 

Das Verwaltungsgericht St. Gallen befasste sich mit einem Gesuch um Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Hintergrund war ein Testament, das der Erblasser während seines Aufenthalts in der Palliativabteilung eines Spitals errichtet hatte.

 

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